Cannabislegalisierung bedeutet Einschränkung für Patient:innen
Der von Freizeitkonsument:innen langersehnte Gesetzentwurf zur sogenannten “Freigabe” von Cannabis sieht strenge Regeln vor, wo überhaupt Cannabis konsumiert werden darf. Um Kinder und Jugendliche zu schützen, ist der öffentliche Konsum von Cannabis in einem Umkreis von 200 Metern von Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten rund um die Uhr verboten.
Konsument:innen und Patient:innen gleichermaßen unerwünscht
Besonders umstritten ist, dass hier auch Patient:innen ihr medizinisches Cannabis nicht konsumieren dürfen. Die Legalisierung bedeutet also bedingte Freiheit für Freizeitkonsument:innen, aber größere Einschränkungen für Patient:innen. Wir haben uns sämtliche Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen in den zwanzig größten Städten angesehen, um abzuschätzen, wie groß die “Sperrflächen” in den zwanzig größten Städten Deutschlands etwa sein werden, wo der Konsum von Cannabis verboten sein wird.
Mehr als ein Drittel von München ist für den Konsum gesperrt
Die Stadt mit dem größten Volksfest Deutschlands sperrt sich auch am meisten vor dem Cannabis-Konsum: Etwa 38 Prozent der Fläche Münchens wird, nach der Legalisierung, für den Konsum gesperrt sein. Der größte Anteil unserer Untersuchung. Hannover landet mit 30 Prozent auf Platz zwei. Berlin, nach Konsummenge auch Deutschlands Cannabis-Hauptstadt, landet mit 27,8 Prozent auf Platz drei.
Konsument:innen in Münster, Duisburg und Bielefeld können sich jedoch freuen: Hier werden “nur” respektive neun, zehn und zwölf Prozent der Fläche gesperrt sein.
So sieht die für den Konsum gesperrte Fläche durch Kitas und Schulen der 20 größten Städte Deutschlands aus:
Philip Schetter, unser CEO, kommentiert die Ergebnisse: „Die Teil-Legalisierung von Cannabis wurde aufgrund der vielen Einschränkungen bereits von unterschiedlichen Institutionen und Organisationen kritisiert. Laut unserer Untersuchung bleibt der Konsum von Cannabis bereits in ein Fünftel der Stadtflächen rund um die Uhr illegal – hinzukommen Konsumverbote in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr sowie in den Cannabis-Clubs und in einem Umkreis von 200 Metern von diesen. Während durch das Konsumverbot Kinder und Jugendliche richtigerweise besser geschützt werden sollen, ist dies für Cannabispatient:innen ein unsagbarer Zustand. Trotz Legalisierung werden unsere Patient:innen weiterhin stigmatisiert. Vielmehr: Die Legalisierung bedeutet strengere Regeln für Patient:innen.”
Auf fast 250 Quadratkilometer Berlins darf nicht konsumiert werden
In Berlin fällt insgesamt am meisten Fläche weg: 248 Quadratkilometer werden etwa gesperrt sein, wenn der Gesetzesentwurf so in Kraft tritt. Viel Abstand zu Hamburg: In der Hansestadt konnten wir etwa 132 Quadratkilometer identifizieren, wo nicht konsumiert werden darf. München landet hier auf dem dritten Platz mit 118 Quadratkilometern.
Nordrhein-Westfalen bleibt hier zugänglicher: Lediglich 22,07, 23,39 und 24,16 Quadratkilometer in Bonn, Duisburg und Bochum sind gesperrt.
In dieser Tabelle haben wir die Städte nach ihrer freien beziehungsweise gesperrten Fläche gerankt: Wie schneidet eure Stadt ab?
Bundesrat möchte noch größere Sperrzonen
Fachausschüsse des Bundesrates fordern Sperrzonen mit einem Umkreis von 250 Metern sowie eine Ausweitung auf Jugendhilfeeinrichtungen, psychiatrische oder suchtmedizinische Therapieeinrichtungen, Suchtberatungsstellen und Bahnhöfe. Dies würde selbstverständlich wesentlich größere Sperrzonen bedeuten. Im Durchschnitt würden 26 Prozent für den Konsum in den untersuchten Städten gesperrt sein, was einem Anstieg von knapp 36 Prozent entspricht. In der Cannabis-Verbotsstadt München wäre demnach fast die Hälfte, also 48 Prozent, der Stadtfläche gesperrt. Ein Anstieg von 26 Prozent. Hannover auf dem zweiten Platz sperrt sich auf 43 Prozent der Fläche für Cannabiskonsum, ein Anstieg von 42 Prozent. Platz drei, Berlin, wäre somit zu 36 Prozent für Konsument:innen Tabu, ein Anstieg von 28 Prozent.
Die etwas freundlicheren Städte Münster, Duisburg und Bielefeld würden dennoch immerhin jeweils 13, 15 und 17 Prozent der Stadtfläche für den Konsum sperren.
Wie ändert sich die Sperrzone in eurer Stadt? Das haben wir euch hier gegenübergestellt:
Über die Untersuchung
Gemäß dem Referentenentwurf des Cannabisgesetzes CanG § 5 (2) Abs. 1 soll der Konsum von Cannabis in und in einem Abstand von bis zu 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten (...) untersagt bleiben. Cantourage hat alle Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen in den 20 größten Städten ermittelt und damit die Fläche berechnet, in der der Konsum von Cannabis rund um die Uhr verboten bleibt. Spielplätze, Fußgängerzonen, in denen der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten sein werden soll, Anbauvereinigungen, militärische Sicherheitsbereiche und andere Sperrbereiche sowie Privatgelände, Straßen und Verkehrswege sowie Innenräume wurden nicht berücksichtigt.