Cannabis-Knigge: Das müssen Kiffer:innen wissen
Im August ist in Bayern das sogenannte Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz in Kraft getreten, das den Konsum von Cannabis unter anderem auf Volksfesten, in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés, in Biergärten sowie auf dem Landtagsgelände verbietet. Damit gehen die Regeln über das gesetzliche Rauchverbot hinaus. Aber wie sieht es in anderen Bundesländern aus, wo darf man nun – sechs Monate nach der Legalisierung – Cannabis konsumieren und wo nicht? Wir geben euch einen Überblick über die aktuellen Regeln:
Dass die bayerische Landesregierung nicht viel von der Legalisierung hält, ist kein Geheimnis. So landete beispielsweise die CSU-geführte Gemeinde Aschheim bundesweit in den Nachrichten, weil sie durch den Bau eines neuen Spielplatzes die Eröffnung eines Cannabis-Clubs verhinderte. Auch in der Landeshauptstadt München schlug der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger vor, Kinderspielplätze in der Nähe der Fußgängerzone zu eröffnen, um „Cannabis-Exzesse“ zu vermeiden.
Im August wurde dann das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz erlassen, um den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit noch weiter einzuschränken.
In Bayern ist der Konsum von Cannabis zusätzlich auch hier verboten:
- Außenbereiche von Gaststätten, darunter Straßencafés, Außenterrassen und Biergärten
- Volksfeste (z. B. Oktoberfest)
- Gelände des Maximilianeums als Sitz des Bayerischen Landtags
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Heime und Studierendenwohnheime
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Sportstätten
- Verkehrsflughäfen
Kiffen ist nicht nur auf bayerischen Volksfesten tabu
Kurz nach der Legalisierung im April fand das Stuttgarter Frühlingsfest statt. Im Gegensatz zu Münchener Volksfesten darf in Stuttgarter Festzelten auch geraucht werden – demnach wäre auch der Cannabiskonsum erlaubt. Doch die Festwirt:innen des Frühlingsfestes machten von ihrem Hausrecht Gebrauch und untersagten das Kiffen im Zelt. Auch bei den Cannstatter Wasen, die ein halbes Jahr später im Herbst stattfanden, hielten die Veranstalter:innen an dem Verbot fest.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen beschloss eine neue Verordnung, durch die der Konsum von Cannabis bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten grundsätzlich verboten ist. Der Grund dafür sei, dass auf solchen Veranstaltungen auch regelmäßig Minderjährige anwesend sind. Umgangen werden könnte das Verbot beispielsweise durch eine „Kiffer-Zone“, die für Kinder und Jugendliche nicht einsichtig wäre und hundert Meter Abstand gewährleisten würde – aber ob es diese Zonen jemals geben wird, bleibt unklar.
Unterschiedliche Meinungen von Gastronomiebtrieben
In Stuttgart machen nicht nur Festwirte Gebrauch von ihrem Hausrecht, auch viele Besitzer:innen von Raucherkneipen kündigten an, das Kiffen in den Innenräumen zu untersagen. Bei Biergärten sieht es ähnlich aus: Obwohl es in großen Außenbereichen in der Regel möglich sein, genug Abstand zu Kindern und Jugendlichen einzuhalten und andere Gäste nicht zu stören, haben sich in dieser Saison viele Biergärten gegen den Konsum von Cannabis ausgesprochen. Wir haben jeweils fünf Biergärten in den 20 größten Städten zu dem Thema befragt und das Ergebnis war eindeutig: Nur in den wenigsten Biergärten sind Cannabis-Konsument:innen – einschließlich Cannabis-Patient:innen – willkommen.
In der Hauptstadt sollten Kiffer:innen noch am ehesten einen Biergarten finden, in sie konsumieren dürfen: Drei der fünf befragten Biergärten teilten mit, dass der Konsum von Cannabis dort erlaubt sei – mit dem Hinweis, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten werden müssten und die Gäste um einen herum nicht gestört werden dürften. Aus Bonn gab es zwei Zusagen, aus Münster, Köln, Hannover, Hamburg, Essen und Dresden jeweils eine Zusage. In den anderen zwölf Städten untersagen alle Biergärten, die auf die Anfrage geantwortet haben, den Konsum.
Das Verbot betrifft in der Regel nicht nur Freizeitkonsument:innen, sondern auch Cannabis-Patient:innen, die Cannabis aus medizinischen Gründen von einem Arzt oder eine Ärztin verordnet bekommen: Während der Konsum für Freizeitkonsument:innen in elf Biergärten deutschlandweit geduldet wird, so wird der Konsum zu medizinischen Zwecken in 14 Biergärten erlaubt. Alle anderen Biergärten behandeln Cannabis-Patient:innen genauso wie Freizeitkonsument:innen.
Viele Biergärten nannten als Grund für die Ablehnung von Cannabis, dass viele Familien mit Kindern vor Ort seien und aus Jugend- und Gesundheitsschutzgründen dort nicht gekifft werden dürfe. Der Rauch von Zigaretten, der ebenfalls gesundheitsschädigend für Kinder und Nichtraucher:innen ist, ist aber in allen Biergärten erlaubt.
Folgende Dinge sollten Cannabiskonsument:innen beachten, um Strafen aufgrund von illegalem Konsum zu vermeiden:
- Laut der Bundesregierung ist die Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Das bedeutet, Konsumenten sollten mindestens 100 Meter Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen einhalten, wenn sie einen Joint rauchen möchten.
- Unter anderem in Parks, auf der Straße oder in Außenbereichen von Gastronomiebetrieben kann es manchmal schwierig sein, die gesamte Umgebung zu überblicken und die Anwesenheit von Minderjährigen zu prüfen. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen trotzdem zu gewährleisten, sollte man – wenn möglich – den Konsum an sehr stark frequentierten Orten, insbesondere tagsüber, vermeiden.
- Generell gilt: Wer einen Joint raucht und Kinder und Jugendliche in der Nähe bemerkt, sollte den Joint vorübergehend ausmachen.
- Seit der Legalisierung ist der Konsum von Cannabis theoretisch überall dort erlaubt, wo auch Rauchen erlaubt ist, also auch in Biergärten, Raucherkneipen und Raucherbereichen, wie es sie beispielsweise an Flughäfen, Bahnhöfen, in Fußballstadien oder in vielen Veranstaltungshallen gibt. Unsere Untersuchung hat aber gezeigt: Viele Eigentümer:innen machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Cannabiskonsum trotzdem. Auch die Deutsche Bahn untersagt den Konsum von Cannabis auf Bahnhöfen grundsätzlich. Um auf Nummer sicher zu gehen und unangenehme Situationen zu vermeiden, sollte man vor dem Konsum lieber beim (Sicherheits-)Personal nachfragen, ob der Konsum gestattet ist oder nicht.
Mit welchen Strafen ist beim Verstoß gegen das Cannabisgesetz zu rechnen?
Bisher haben nur wenige Bundesländer ihren Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabisgesetz veröffentlicht.