June 11, 2024

Cantourage Group SE begrüßt Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum neuen Cannabisgesetz sowie einer Anpassung des Medizinal-Cannabisgesetzes

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Nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb der oder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung oder Verbreitung unzulässig wäre. Die wichtigen Hinweise am Ende dieser Mitteilung sind zu beachten.

  • Medizinisches Cannabis soll nicht weiter als Betäubungsmittel (BtM) klassifiziert werden
  • Unverändert hohe Qualitätsanforderungen an Einfuhr, Herstellung und Vertrieb von medizinischem Cannabis
  • Wegfall des BtM-Status ermöglicht einfachere Handhabe der Cannabismedikamente

Berlin, 13. Juli 2023 – Cantourage Group SE (im Folgenden „Cantourage“, ISIN: DE000A3DSV01), ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinalcannabis, begrüßt den jüngst vorgestellten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum neuen „Cannabisgesetz“ (CanG). Das CanG baut auf dem bestehenden „Medizinal-Cannabisgesetz“ (MedCanG) auf und zielt darauf ab, einen kontrollierten Umgang mit Cannabis zu ermöglichen sowie die Gesundheitsvorsorge erheblich zu verbessern.

Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf sieht eine Unterscheidung von Cannabis für medizinische, wissenschaftliche, sowie nicht-medizinische Zwecke vor. Trotz der geplanten erleichterten Abgabe von medizinischem Cannabis durch Ärzt:innen und Apotheken, würden die hohen Qualitätsanforderungen an Einfuhr, Herstellung , Vertrieb und damit zugehöriger Lizenzen und Erlaubnisse unverändert bleiben.

„Sofern der Entwurf so umgesetzt wird, würde er den Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich erleichtern und dadurch verbessern. Die hohen Qualitätsanforderungen an Herstellung und Vertrieb blieben gleichzeitig bestehen.”, sagt Philip Schetter, CEO von Cantourage. “ Durch unsere Fähigkeit, hochwertige medizinische Cannabisprodukte unter diesen strengen Qualitätsauflagen herzustellen , sind wir für den erwartbar gesteigerten Bedarf hervorragend aufgestellt. Unsere Plattform sowie das umfangreiche Partnernetzwerk versetzen uns in eine starke Position, um von solchen Marktveränderungen zu profitieren und Cannabis aus der Apotheke weiter zu etablieren."

Medizinisches Cannabis wird schon seit einigen Jahren deutschlandweit verschrieben, jedoch hat die Klassifizierung von Cannabis als Betäubungsmittel den Zugang erschwert. Die Erweiterung des MedCanG würde diese Hürde beseitigen und den Weg für eine Verschreibung von Cannabis durch ein einfaches Rezept ebnen.

"Die vorgesehene Änderung wäre ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patient:innenversorgung ", sagt Bernd Fischer, CFO von Cantourage. "Wir erwarten, dass dadurch deutlich mehr Patient:innen und insbesondere Ärzt:innen Cannabis als alternatives Arzneimittel für eine breite Palette von Indikationen in Betracht ziehen würden."

Über Cantourage
Cantourage ist ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinpräparaten und Arzneimitteln auf Basis von Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2019 von den Branchenpionieren Norman Ruchholtz, Dr. Florian Holzapfel und Patrick Hoffmann gegründet. Mit einem erfahrenen Managementteam und seiner „Fast Track Access“-Plattform ermöglicht Cantourage es Produzenten aus aller Welt, schneller, leichter und kosteneffizienter Teil des wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden, indem es deren Cannabis-Rohmaterial und -Extrakte weiterverarbeitet und vertreibt. Dabei stellt Cantourage stets die Einhaltung der höchsten europäischen pharmazeutischen Qualitätsstandards sicher. Das Unternehmen bietet Produkte in pharmazeutischer Qualität in allen relevanten Marktsegmenten an: getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol. Cantourage wurde am 11. November 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und wird unter dem Börsenkürzel "HIGH" geführt.

Weitere Informationen: www.cantourage.com

Diese Bekanntmachung stellt kein öffentliches Angebot und keine Werbung für ein öffentliches Angebot im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (ProspektVO) dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Pressekontakt Cantourage:
Frederick Steudemann
M +49 (0)30 4701 350-50
pr@cantourage.com

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