Bundesweite Biergarten-Analyse: Kiffer müssen draußen bleiben
Mit der Legalisierung sollte der Konsum von Cannabis deutschlandweit in der Öffentlichkeit erlaubt werden – nicht nur für Patient:innen. Doch Gesetze wie das Bayrische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, das den Konsum von Cannabis unter anderem auf Volksfesten und in Biergärten verbietet, schränken die Freiheiten von Konsument:innen und Patient:innen nur weiter ein. Aber wie sieht es in anderen Bundesländern ein – wie offen sind die Biergärten in den 20 größten Städten dem Cannabiskonsum gegenüber? Das haben wir in einer aktuellen Untersuchung herausgefunden, für die wir jeweils fünf Biergärten in den deutschen Großstädten befragt haben. Das Ergebnis ist eindeutig: Nur in den wenigsten Biergärten sind Cannabis-Konsument:innen – einschließlich Cannabis-Patient:innen – willkommen.
Für die Untersuchung haben wir die Biergärten zunächst gefragt, ob der Konsum von Cannabis generell erlaubt sei. Bei einer Absage fragten wir nach, ob das Verbot auch für Cannabis-Patient:innen gelte. Wenn auch der Konsum von medizinischem Cannabis untersagt wurde, wollten wir zusätzlich wissen, ob das Rauchen von Zigaretten erlaubt sei – denn meistens wurde als Grund für das Verbot der Jugend- und Gesundheitsschutz sowie die Störung anderer Gäste genannt. Demnach müsste man auch das Rauchen von Zigaretten untersagen.
Berliner Biergärten sind offen für den Konsum von Cannabis
In der Hauptstadt sollten Kiffer:innen noch am ehesten einen Biergarten finden, in denen sie konsumieren dürfen: Das Café am Neuen See, der Schleusenkrug und der Prater Biergarten teilten mit, dass der Konsum von Cannabis dort erlaubt sei. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten werden müssten und die Gäste um einen herum nicht gestört werden dürften. In Bonn wird der Cannabiskonsum im Biergarten Genienau und im Brauhaus Bönnsch geduldet. Allerdings gestaltet sich der Konsum im Brauhaus Bönnsch nicht ganz so einfach, da heißt es: „Verboten ist es grundsätzlich nicht. Allerdings wird es durch die Vorlagen schwierig in der Innenstadt und auf einer vollen Terrasse. Andere Gäste dürfen sich nicht gestört fühlen, Kinder dürfen nicht in der Nähe sein, nicht vor 21 Uhr…”
Aus Münster, Köln, Hannover, Hamburg, Essen und Dresden gab es jeweils eine Zusage eines Biergartens. Im Spatzl in Münster wurde sogar extra ein Bereich im hinteren Teil des Biergartens eingerichtet, indem Gäste Cannabis konsumieren dürfen. Auch im Johann Schäfer Biergarten am Rhein in Köln ist der Konsum erlaubt, solange andere Gäste nicht beim Essen gestört werden oder Kinder anwesend sind. Bei den Seeterrassen in Hannover war man sich wohl nicht ganz einig – da hieß es: „Nach nochmaliger Rücksprache mit der Geschäftsleitung ist es doch erlaubt zu kiffen. Ist nicht in meinem Sinn, aber ich wurde überstimmt.” In Hamburg sind Kiffer:innen in der Alsterperle willkommen, solange sie nicht direkt an den Tischen konsumieren. In Essen darf im Fährhaus Rote Mühle und in Dresden im Fährgarten Johannstadt Cannabis konsumiert werden – auch hier immer mit dem Hinweis, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und auf Kinder zu achten.
In den anderen zwölf Städten untersagen alle Biergärten, die auf die Anfrage geantwortet haben, den Konsum von Cannabis.
Oft ist auch die Einnahme von medizinischem Cannabis verboten
Für uns bei Cantourage ist natürlich besonders interessant, ob die Verbote auch für Cannabis-Patient:innen gelten. Schließlich nehmen Patient:innen medizinisches Cannabis nicht aus Spaß ein, sondern um Krankheiten und Beschwerden zu behandeln. Unsere Untersuchung zeigt aber: In der Regel gelten für Patient:innen dieselben Regeln wie für Freizeitkonsument:innen. Während der Konsum für Freizeitkonsument:innen in elf Biergärten deutschlandweit geduldet wird, so wird der Konsum zu medizinischen Zwecken in 14 Biergärten erlaubt. Zusätzlich zu den oben bereits erwähnten Biergärten dürfen Cannabis-Patient:innen im Bärenschlössle in Stuttgart, im Hopfen & Salz in Dortmund und im Waterloo Biergarten in Hannover ihre Medizin einnehmen. Alle anderen Biergärten behandeln Cannabis-Patient:innen jedoch wie Freizeit-Konsument:innen.
Das Rauchen von Zigaretten ist in der Regel kein Problem
In Außenbereichen von Restaurants und Cafés sowie in Biergärten darf seit Jahrzehnten geraucht werden – auch bei der Untersuchung sagte kein Biergarten, dass der Konsum von Zigaretten verboten sei. Paradox dabei ist: Viele Biergärten nannten als Grund für die Ablehnung von Cannabis, dass viele Familien mit Kindern vor Ort seien und aus Jugend- und Gesundheitsschutzgründen dort nicht gekifft werden dürfe. Dabei ist der Rauch von Zigaretten ebenfalls gesundheitsschädigend für Kinder und Nichtraucher:innen.
Unser CEO, Philip Schetter, kommentiert die Untersuchung: „Obwohl Cannabis seit April genauso wie beispielsweise Tabak ein legales Genussmittel ist, werden in der Realität nicht nur Cannabis-Konsument:innen, sondern auch Patient:innen weiterhin diskriminiert und stigmatisiert. Insbesondere die Cannabis-Verbote an Orten, an denen das Rauchen von Zigaretten erlaubt ist, zeigen sehr anschaulich die Doppelmoral mancher Legalisierungs-Kritiker:innen und wie sehr weiterhin versucht wird, Cannabis aus der Öffentlichkeit fernzuhalten.
Die Politik muss an einer Lösung für diese Ungleichbehandlung arbeiten, mindestens aber dafür, dass Cannabis-Patient:innen ihre Medizin jederzeit zu sich nehmen können, ohne sich dafür schämen und erklären zu müssen. Denn dass Patient:innen durch derartige Verbote bei dem Konsum ihrer Medizin noch weiter eingeschränkt werden, widerspricht der grundlegenden Idee der Legalisierung.”