Cantourage, Cannabis House und Together Pharma kooperieren und erweitern so das Angebot von medizinischem Cannabis in Polen
Nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb der oder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung oder Verbreitung unzulässig wäre. Die wichtigen Hinweise am Ende dieser Mitteilung sind zu beachten.
- Partnerschaft zwischen Cantourage, Cannabis House und Together Pharma bringt erstmals medizinisches Cannabis aus Uganda nach Polen
- Polen ist nach dem Vereinigten Königreich und Deutschland der dritte europäische Markt, in dem das Produkt nun für Patientinnen und Patienten verfügbar ist
- Glueberry OG ® Kultivar bietet erweiterte Therapiemöglichkeiten für Cannabispatientinnen und -patienten in Polen
Berlin, 1. Dezember 2022 - Cantourage Group SE (FRA: HIGH), ein führendes europäisches Unternehmen für medizinisches Cannabis, kooperiert mit Cannabis House, einer Initiative für Medizinalcannabis in Polen, und Together Pharma (TASE: TGTR), einem israelischen Cannabis-Produzenten, um Patientinnen und Patienten auf dem polnischen Markt Zugang zu medizinischem Cannabis aus Uganda zu bieten. Ab der ersten Dezemberwoche werden polnische Patientinnen und Patienten, die an der Cannabis-House-Initiative teilnehmen, Zugang zur Sorte Glueberry OG® von Together Pharma haben. Die Produkte von Together Pharma werden über ausgewählte Apotheken im ganzen Land vertrieben. Nach Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist Polen der dritte europäische Markt, in dem das Produkt nun erhältlich sein wird.
Im Rahmen der Liefervereinbarung werden innerhalb der nächsten drei Jahre mehr als 500 kg getrocknete Cannabisblüten nach Polen importiert. Zudem werden in den kommenden Monaten weitere Produkte, die Cantourage bereits im Vereinigten Königreich und in Deutschland anbietet, durch die Initiative im polnischen Markt für Patientinnen und Patienten zugänglich sein.
Philip Schetter, CEO von Cantourage, sagt: "Wir freuen uns, gemeinsam mit Cannabis House und Together Pharma Patientinnen und Patienten in Polen ein noch größeres Angebot an medizinischen Cannabisprodukten zur Verfügung zu stellen. Wir wollen dazu beitragen, dass der Zugang zu hochwertigen Produkten verbessert und das Angebot auf dem polnischen Markt Schritt für Schritt erweitert wird."
Dr. Grzegorz Kobyłecki, CEO von Cannabis House, fügt hinzu: "Schon heute ist die Nachfrage nach medizinischem Cannabis in Polen so hoch wie noch nie. Der polnische Cannabismarkt hat sich in den letzten drei Jahren vervierfacht. Daher ist unsere Partnerschaft ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass den Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertige Produkte zur Verfügung stehen. Cannabis aus unbekannten Quellen kann möglicherweise gefährliche und süchtig machende Substanzen enthalten. Als bioethisch anerkannte Initiative sind wir stolz darauf, mit Unternehmen wie Cantourage zusammenzuarbeiten, die uns mit hochwertigen Produkten und Forschungsmaterial unterstützen. Die stabile Marktposition unserer Kooperationspartner garantiert, dass die Zusammenarbeit über die dreijährige Dauer der Initiative gewährleistet ist."
Nir Sosinsky, Geschäftsführer von Together Pharma, erklärt: "Wir sind stolz auf diese neue Etappe in der Zusammenarbeit zwischen Together Pharma und Cantourage. Der Export unserer Produkte nach Polen erweitert unsere globale Reichweite und stärkt unsere Position in dem für uns wichtigen europäischen Markt. Wir freuen uns, dass unsere medizinischen Cannabisblüten nun in Polen verfügbar sind und so eine nachhaltige Versorgung der Patientinnen und Patienten im ganzen Land ermöglicht wird."
Über Cantourage GmbH
Cantourage ist ein führendes börsennotiertes europäisches Unternehmen für medizinisches Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2019 von den Branchenpionieren Norman Ruchholtz, Dr. Florian Holzapfel und Patrick Hoffmann gegründet. Cantourage ermöglicht es Produzenten aus aller Welt, schneller und kosteneffizienter Teil des schnell wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden und gleichzeitig die höchsten europäischen Qualitätsstandards zu garantieren und weiterzuentwickeln. Das Unternehmen bietet Produkte in allen relevanten Marktsegmenten an: getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol in pharmazeutischer Qualität. Das Unternehmen wurde am 11. November 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und wird unter dem Börsenkürzel "HIGH" geführt.
Über Together Pharma Holdings Inc.
Together Pharma ist ein börsennotiertes Unternehmen, das an der Tel Aviv Stock Exchange (TASE) gehandelt wird. Das Unternehmen hat eine Tochtergesellschaft, Globus Pharma Ltd, die (sowohl direkt als auch über Tochtergesellschaften) das Lizenzrecht für den Anbau, die Produktion und den Vertrieb von medizinischen Cannabisprodukten besitzt.
Das Unternehmen unterhält insgesamt zwei mit den weltweit fortschrittlichsten landwirtschaftlichen Anbausystemen ausgestattete Plantagen in Israel und Uganda. Diese ermöglichen die Kontrolle von Cannabispflanzen unter Verwendung der neuesten Technologien, um so Qualitätspflanzen zu entwickeln, die für den kontrollierten medizinischen Gebrauch gemäß strengen IMC-GAP- und GACP-Standards geeignet sind. Das Unternehmen verfügt zudem über eine pharmazeutische Fabrik, die alle erforderlichen strengen Bedingungen für die Herstellung medizinischer Produkte nach dem IMC-GMP-Standard erfüllt.
Über Cannabis House
Die Initiative Cannabis House bringt ein Team von Spezialistinnen und Spezialisten auf dem Gebiet des medizinischen Cannabis zusammen. Das Hauptziel der Initiative ist es, Patientinnen und Patienten, Institutionen und Unternehmen zusammenzubringen, um spezifische Forschungscluster im Bereich Cannabis zu schaffen. Die Studie ist der erste Forschungsansatz dieser Art in Polen und hat eine anfängliche Gruppengröße von 4.000 Patientinnen und Patienten. Sie zielt darauf ab aufzuzeigen, dass der Konsum von synthetischen, psychoaktiven Substanzen durch das Angebot von hochwertigen Cannabisblüten reduziert werden kann. Es soll belegt werden, dass Cannabis eine "Ausstiegs- und keine Einstiegsdroge" ist.
Diese Bekanntmachung stellt kein öffentliches Angebot und keine Werbung für ein öffentliches Angebot im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (ProspektVO) dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.